| Land | EU-Heimtier-pass mit... |
zusätzl. zum EU-Heimtierpass |
zusätzl. Bestimmung bei Einreise über Nicht-EU-Land |
Straßenverkehr und sonstige Bestimmungen |
| Albanien | ? | Keine Informationen. Es ist jedoch anzunehmen, dass der EU Heimtierausweis mit der eingetragenen Tollwutimpfung mitgeführt werden muss. Zur Sicherheit sollte auch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitgeführt werden. |
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| Belarus | ja, aber . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis |
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Weißrussland nach Lettland, Litauen und Polen müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Belgien![]() |
ja |
allgemeine Leinenpflicht
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| ja |
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Bulgarien
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ja, aber . |
EU-Heimtierausweis
mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein: - gültige Tollwutimpfung, - Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 6 Tage - Tollwut-Antikörpertest*, durchgeführt frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung bei der Einreise über ausgesuchte Nicht-EU-Länder mit geringerem Tollwutstatus (z.B. Serbien). |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
Leine
und Maulkorb sind mitzuführen.
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Dänemark![]() |
ja |
Die
Mitnahme der Hunderassen Pit-Bull-Terrier und Tosa, sowie einer Mischung aus
beiden, ist verboten. Leinenpflicht |
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Deutschland![]() |
ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Deutschland über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Kampfhunde: Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten. Das Einfuhr- und Verbringungsverbot gilt nicht für: - gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten - gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt werden - Dienst- und Behindertenbegleithunde soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes). Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der Bundesländer. Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Innenministerien der Bundesländer. Ein Hunde muss wie eine sonstige Ladung ordnungsgemäß gesichert sein. |
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Estland
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Estland über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Finnland
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ja, aber . . . |
Sollte
der Mikrochip nicht dem ISO 11784- oder ISO 11785-Standard entsprechen, muss
ein Lesegerät mitgeführt werden. Die Kennzeichnung muss vor der
Tollwutimpfung stattfinden. Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein: - gültige Tollwutimpfung, - maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Nicht vorgeschrieben ist die Bandwurmbehandlung bei Direkteinreise aus Schweden, Norwegen, Großbritannien und Irland, wie auch nicht bei weniger als 12 Wochen alten Tieren aus der Schweiz, Kanada und den USA. Auch für weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen aus den EU-Ländern wird keine Bandwurmbehandlung verlangt. |
Bei Einreise aus Nicht EU Staaten müssen außerdem Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Frankreich
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nordafrika oder Nicht EU Ländern nach Frankreich müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. |
Die
Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Es dürfen
nicht mehr als 5 Hunde eingeführt werden. Die Mitnahme von Kampfhunden (Pittbulls, Boerbulls und Hunde der Tosa-Rasse) ist verboten. Für Schutz- und Wachhunde wie z.B. Rottweiler, Staffordshire Terrier und American Staffordshire dürfen generell nicht in öffentlichen Transportmitteln oder in öffentlichen Gebäuden mitgeführt werden. |
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Griechenland
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Griechenland über Nicht-EU-Länder (z.B. Mazedonien, Bulgarien und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Großbritannien
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ja, aber . . . |
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden (Achtung: 7 Monate
Vorbereitungszeit): 1. 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und zu testen, danach beginnt eine Wartezeit von 6 Monaten. Ein Amtstierarzt stellt darüber eine Tollwutbescheinigung aus. 2. 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und Zecken behandelt werden, anschließend stellt der Tierarzt eine Bescheinigung darüber aus. 3. Eine PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden. 4. Es sind nur folgende Einreisewege erlaubt: mit dem Schiff von Calais und Ostende nach Dover, oder von Cherbourg, Caen, St. Malo und Le Havre nach Portsmouth, von Cherbourg nach Poole und von Roscoff nach Plymouth; über den Kanaltunnel von Calais nach Folkstone; mit dem Flugzeug von Frankfurt nach London-Heathrow. Werden die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen die Tiere eine Einfuhrgenehmigung und müssen 6 Monate in Quarantäne. |
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Verbotene Rassen:
Pitbull-Terriers, Japanese tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros.
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Irland
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ja, aber . . . |
Grundsätzlich ist eine Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne notwendig. Es können jedoch Hunde und Hauskatzen aus EU-Länder quarantänefrei nach Irland eingeführt werden, wenn die Tiere im Transit durch Großbritannien, Isle of Man oder Kanalinseln nach Irland gelangen und somit die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllen müssen (Pet Travel Scheme - siehe Länderinfo Großbritannien). Die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Irland auf direktem Weg ist weiterhin nur mit einer Einfuhrgenehmigung und unter Einhaltung einer 6monatigen Quarantäne erlaubt. |
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| Island | nein |
Für die
Einreise von Hunde und Katzen ist eine Einfuhrgenehmigung des isländischen
Landwirtschaftsministeriums erforderlich. Grundsätzlich wird eine Quarantäne von 4 Monaten gefordert.
Landbunadarraduneytid |
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Italien
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Italien über Nicht-EU-Länder (z.B. Albanien, Nordafrika und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Leine und Maulkorb sind zu verwenden. Haustiere müssen beim Transport so
gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden
können.
Hier eine Liste von Stränden, an denen Hunde erlaubt oder toleriert sind. |
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| Kroatien | ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien aus Serbien und Montenegro und Bosnien und Herzegowina müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Im
allgemeinen ist die Mitnahme von Hunden an den Strand verboten und kann mit
einer Geldstrafe belegt werden. Kroatien hat bisher keine landesweite
Regelung für Hunde erlassen. Jede Gemeinde regelt dies in eigenen
Vorschriften.
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Lettland
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Lettland über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Litauen
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Luxemburg![]() |
ja | nach oben | ||
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Malta
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nein |
Haustiere wie Hunde und Hauskatzen, die nach Malta eingeführt werden sollen,
müssen grundsätzlich 6 Monate in Quarantäne verbringen. Seit der Einführung des Pilot Projekt PETS (Pet Travel Scheme) - welches unter bestimmten Voraussetzungen die Einfuhr von Hunden und Hauskatzen ohne Einhaltung der Quarantäne ermöglicht - können Tiere, welche die geforderten Bedingungen (s.u.) erfüllen nun nach Malta mitgenommen werden. Reisende müssen sich allerdings bewußt sein, daß sie mehr als 7 Monate vor dem beabsichtigten Einreisetermin mit den Maßnahmen beginnen müssen. Das PETS Pilot Projekt gilt nur für Hunde und Hauskatzen, ist in Europa auf Tiere aus EU/EFTA-Länder beschränkt (das Tier muss sich mindestens 6 Monate durchgehend in einem dieser Länder aufgehalten haben), folgende Auflagen seitens des Tierhalters müssen erfüllt werden (in der angegebenen Reihenfolge): ein Mikrochip muss dem Tier zu seiner Identifizierung eingepflanzt werden (Achtung: Eine Tätowierung ist keine gültige Identifizierung). nach dem Einpflanzen des Mikrochips muss das Tier gegen Tollwut geimpft werden (auch wenn es bereits geimpft ist) nach einer Frist von etwa 30 Tagen nach der Impfung ist dem Tier eine Blutprobe für einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper zu entnehmen, d.h. das Ergebnis des Bluttests muss zeigen, dass durch die Impfung das Tier ausreichend gegen Tollwut geschützt wurde. Erst frühestens 6 Monate ab dem Datum der Blutentnahme (wenn durch den Test eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde) ist die Einreise nach Malta erlaubt. Behandlung gegen bestimmte Parasiten (Bandwurm und Zecken), durchgeführt im Zeitraum zwischen 48 und 24 Stunden vor der Einreise nach Malta. Muss durch ein offizielles Zeugnis eines anerkannten und zugelassenen Amtstierarztes bestätigt sein Folgende 3 Schriftstücke muss der Tierhalter bei der Einreise vorweisen: ein offizielles PETS-Gesundheitszeugnis, das aufgrund der Ergebnisse des Bluttests die erfolgreich durchgeführte Tollwutimpfung bestätigt, ausgestellt durch einen Amtstierarzt Ein offizielles Zeugnis über die Behandlung gegen Bandwurm und Zecken Eine Erklärung des Tierhalters, dass sich das Tier während der letzten 6 Monate vor der Einfuhrnach Malta ausschließlich in einem EU/EFTA-Land aufgehalten hat. |
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
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| Mazedonien | ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheits-zeugnis |
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| Moldawien | ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheits-zeugnis (nicht älter als 3 Tage).Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Moldawien in ein EU-Land müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Niederlande
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Generelle Leinenpflicht
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| Norwegen | ja, aber . . |
Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365
Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Bandwurmbehandlung mit einem Mittel, das Praziquantel enthält. Erneute Behandlung in Norwegen innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise. An der Grenze muss das Dokument dem Zoll vorgelegt werden. Bei Einreise aus Russland gelten strengere Bestimmungen. |
Nicht
erlaubt: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero und
Kreuzungen davon, bei Verwechslungsgefahr (z.B. American Steffordshire
Terrier) Stammtafel mitführen; Bengalkatzen. Für Hunde herrscht Leinenzwang. Kot muss vom Besitzer entfernt werden (Tüte und Schäufelchen mitnehmen).
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Österreich
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ja |
Bei der Einfuhr aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der
Schweiz und dem Vatikanstaat gelten dieselben Bestimmungen wie bei Reisen
mit Hunde, Katze oder Frettchen innerhalb der EU ohne Sonderbestimmungen.
Ein Impfpass und die EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche
Einfuhr von Heimtieren oder der EU-Pet-Pass können verwendet werden. Für die Einfuhr aus Antigua und Barbuda, den Niederländischen Antillen, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Bermuda, Chile, den Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Futuna, den Grenadinen, Hongkong, Jamaika, Japan, den Kaimaninseln, Kanada, Kroatien, Mauritius, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Russland, Sankt Helena, Saint Kitts and Nevis, Saint Pierre und Miquelon, Saint Vincent, Singapur, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigten Staaten von Amerika und Wallis gelten folgende Bestimmungen: Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung (ab 3. Juli 2011 ist nur noch der Chip zulässig) Gültige Tollwutimpfung Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren Die Einfuhr von nicht geimpften Tieren unter drei Monaten ist (bei Einhaltung der angeführten Bedingungen) möglich. Bei der Einfuhr aus anderen Drittstaaten (wie Türkei, Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien) gelten folgende Bestimmungen: Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung (ab 3. Juli 2011 ist nur noch der Chip zulässig) Gültige Tollwutimpfung Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren Wiedereinfuhr |
Ein
Hunde muss lt. StVO wie eine sonstige Ladung ordnungsgemäß gesichert sein.
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Polen
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Polen über Nicht-EU-Länder (z.B.Russische Föderation, Weißrussland, Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Portugal
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. | Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Busse des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden. | |
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Rumänien
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ja, aber . . . |
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage.
Tollwutimpfung (mindestens 1 Monat, höchstens 12 Monate vor der Einreise). |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
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ja, aber . . | EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise). | Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Russischen Föderation nach Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Polen müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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Schweden
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ja, aber . . . |
Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365
Tage nach der letzten Tollwut-Impfung.
Blutprobe Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus spp) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält. An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis dem Zoll vorgelegt werden. Bei Direkteinreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen. |
Hunde
müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
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| Schweiz | ja | |||
| Serbien Montenegro | ja, aber . . . | Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise) und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
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Slowakei
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze in die Slowakei über Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
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Slowenien
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. | Leinenpflicht besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmittel. Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausnahme sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel erlaubt ist. | |
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Spanien
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Nordafrika müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. |
Für in Spanien als potenziell gefährlich geltende Hunde (z.B. Pittbull
Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und
Leinenzwang.
In Spanien dürfen Hunde nicht mit an den Strand genommen werden. Bei Reisen im Auto muss zwischen Lenker und Hund eine Trennung bestehen. Hunde dürfen nicht am Boden sitzend oder auf den Rücksitzen bzw. am Beifahrersitz transportiert werden. |
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Tschechien
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ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nicht-EU-Länder müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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| Türkei | ja, aber . . . | Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), klinische Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr), für über drei Monate alte Tiere Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Distember, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfungen müssen mindestens 15 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. |
Wiedereinfuhr in die EU!!! Für eine Wiedereinfuhr (zum Beispiel nach einem Urlaub) aus anderen Drittstaaten muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper-Bestimmung Blutprobe mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Ansonsten ist die Rückkehr erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung und einer Wartezeit von drei Monaten möglich. |
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| Ukraine | ja, aber . . . |
und ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 3 Tage vor der Einreise).
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Ukraine nach Polen, Ungarn und in die Slowakei müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
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| Ungarn | ja | Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine, Rumänien, Serbien und Montenegro) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. |
Für
Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen. Leinengebot auf öffentlich zugänglichen Plätzen Maulkorbgebot in öffentlichen Verkehrsmitteln Badeverbot für Hunde an vielen Stellen des Plattensees und des Velence Sees. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten (außer, sie sind kastriert). |
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Zypern
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ja | |||
| USA | ja |
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft
worden sein. Zusätzlich brauchen Sie eine gültige Bescheinigung über die
Impfung, in der neben einer genauen Beschreibung des Tieres auch die Dauer
des Impfschutz angegeben ist. Ausgenommen sind Welpen, die unter drei
Monaten alt sind und Tiere, die aus tollwutfreien Gebieten stammen oder sich
dort länger als sechs Monate aufgehalten haben. Der Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa fordern eine 120-Tägige Quarantäne, weil sie bisher tollwutfrei sind. Zusätzlich benötigen Hunde eine Gesundheitsbescheinigung, die belegt, dass sie keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben. |
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